Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Kommunale Richtplan der Stadt Uster, Festsetzung

Ausgangslage

Uster ist ein beliebter Wohn- und Arbeitsplatzstandort. Für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt Uster sind zeitgemässe Planungsgrundlagen essenziell. Denn das prognostizierte Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich, der Ausbau des S-Bahn-Netzes und die kantonalen Entwicklungsvorgaben stellen die Weiterentwicklung der Stadt Uster vor grosse Herausforderungen.

Der Stadtrat hat diese Herausforderungen erkannt: Im Jahr 2016 startete er das Projekt «Stadtraum Uster 2035», um die vorhandenen Planungsinstrumente zu aktualisieren. Zuerst wurde das Stadtentwicklungskonzept (STEK) entwickelt. Der Gemeinderat nahm dieses am 11. Mai 2020 mit 32 zu 1 Stimmen zur Kenntnis. Der vorliegende Richtplan orientiert sich inhaltlich stark am STEK. Der Richtplan schafft die planerischen Grundlagen für eine attraktive Weiterentwicklung von Uster. Der neue Richtplan koordiniert die verschiedenen Ansprüche aus den Bereichen Wohnen,  Arbeiten, Mobilität, Infrastruktur und Landschaft. Er schafft auch die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Stadt Uster. Der neue Richtplan ist auch die Grundlage für die anstehende Revision der Bau- und Zonenordnung und des Zonenplans.

Die Vorlage

Der kommunale Richtplan legt fest, wie sich die Stadt Uster sowie ihre Ortsteile entwickeln sollen. Er gliedert sich in vier Teile: Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen sowie Mobilität. Die einzelnen Teile sind in enger Abstimmung mit den anderen Richtplanteilen entstanden.

Der Teil Siedlung zeigt, wie und wo sich die Stadt Uster baulich entwickeln soll. Die Geschichte der Stadt und ihrer Ortsteile bleibt auch künftig sichtbar. Der Richtplan verfolgt einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Die bauliche Entwicklung findet vor allem nach innen statt. Gleichzeitig soll genug Platz für Menschen und Arbeitsplätze entstehen.
Der Teil Landschaft legt deshalb fest, welche unbebauten Flächen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets gesichert werden. Dabei werden Erholung,  Naturschutz, Landwirtschaft und Klimaschutz aufeinander abgestimmt.
Der Richtplan Teil Öffentliche Bauten und Anlagen ist ein Koordinationsinstrument zwischen allen Trägern öffentlicher Aufgaben. Durch das Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen steigt der Bedarf an Schulen, Verwaltung, Gesundheit, Kultur, Sport, Werken und weiteren öffentlichen Angeboten.
Der Teil Mobilität zeigt, welche Verkehrswege es gibt und welche neu hinzukommen sollen. Er beschreibt, welche Funktion die Verkehrswege haben und wie sie gestaltet werden. Zudem werden Fuss-, Velo-, öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr besser aufeinander abgestimmt.
Damit diese Aufgaben in hoher Qualität erfüllt werden können, müssen geeignete Flächen frühzeitig reserviert und aufeinander abgestimmt werden.
Die bestehenden Grundlagen der Ustermer Ortsplanung sind bis zu 40 Jahre alt. Für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt Uster sind zeitgemässe Planungsgrundlagen essenziell. Mit der Annahme des neuen Richtplans können auch die verbindlichen Planungsinstrumente für die Grundeigentümer zeitnah modernisiert werden. Davon profitieren Bevölkerung wie Wirtschaft gleichermassen.

Parlamentsreferendum

Der Gemeinderat hat nach umfassender Beratung Anpassungen vorgenommen und den neuen Richtplan an seiner Sitzung vom 22. September 2025 mit 19 zu 16 Stimmen festgesetzt. Gegen den neuen kommunalen Richtplan wurde das Parlamentsreferendum ergriffen. Deshalb kommt der Richtplan zur Volksabstimmung.

Minderheitsstandpunkte

Eine Minderheit des Gemeinderats lehnt die Vorlage ab. Der vorliegende kommunale Richtplan für die Stadt Uster wird als überladen, einseitig und zu stark detailliert kritisiert. Anstatt strategische Leitplanken zu setzen, mische er sich in nicht richtplanrelevante Bereiche ein, schränke den Handlungsspielraum künftiger Generationen ein und verursache erhebliche Folgekosten.

Der Gemeinderat hat den neuen Richtplan an seiner Sitzung vom 22. September 2025 mit 19 zu 16 Stimmen festgesetzt.


Die Mehrheit des Gemeinderates und der Stadtrat empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage anzunehmen.
 
Eine Minderheit des Gemeinderates empfiehlt den Stimmberechtigten, die Vorlage abzulehnen.