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Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung

Teilrevision der Gemeindeordnung (Bestimmungen zur Festlegung der Anzahl Wahlbüromitglieder und zur Wahl des Wahlbüros sowie zu den Mehrheitswahlen)

Eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte führt zu zwingenden Anpassungen des Wahlverfahrens bei Mehrheitswahlen, das in der Gemeindeordnung (GO) geregelt ist. Wichtigste Neuerung ist, dass bei leeren Wahlzetteln immer ein Vorverfahren mit Ausschreibung der Wahl erfolgen muss. Dem leeren Wahlzettel ist in der Folge ein Beiblatt mit allen gemeldeten Kandidierenden beizulegen. Dies kommt insbesondere im neuen Art. 11 Abs. 2 GO (Wahl des Stadtrates) zum Ausdruck. Heute sodann ist für die Festlegung der Anzahl Mitglieder des Wahlbüros der Gemeinderat zuständig. Neu stehen nur noch zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Festlegung einer fixen Anzahl von Wahlbüromitgliedern in der GO oder Festlegung der Anzahl durch den Stadtrat. Eine Festlegung der Anzahl in der GO ergibt keinen Sinn, weshalb diese Aufgabe dem Stadtrat in Art. 34 Abs. 1 Ziff. 9 GO übertragen werden soll. Diese beiden Änderungen sind unbestritten.

Bestritten hingegen ist die Wahl des Wahlbüros. Diese liegt heute beim Gemeinderat. Die Mehrheit des Gemeinderates und der Stadtrat beantragen, diese Zuständigkeit neu dem Stadtrat zuzuweisen. Dies insbesondere deshalb, weil die Wahl heute keinerlei politische Komponente mehr hat. Eine Minderheit des Gemeinderates möchte jedoch die Zuständigkeit für die Wahl des Wahlbüros beim Gemeinderat belassen: Für diese Änderung bestehe keine gesetzliche Verpflichtung. Das Wahlbüro spielt eine zentrale Rolle bei der Durchführung von Urnengängen und damit bei der Wahrung der demokratischen Prozesse. Indem das Wahlbüro weiterhin durch den Gemeinderat gewählt wird, verleiht dies seiner Zusammensetzung und Funktion ein zusätzliches Mass an demokratischer Legitimation und politischer Sichtbarkeit.
Die Mehrheit des Gemeinderats und der Stadtrat empfehlen die Annahme der Vorlage.
Eine Minderheit des Gemeinderates empfiehlt die Ablehnung der Vorlage.
 
Der Gemeinderat hat der Teilrevision der Gemeindeordnung an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2025 mit 24 zu 9 Stimmen zugestimmt.